Beitragsordnung der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie

Beitragsordnung (pdf)

  1. Die Sächsisch-Thüringische Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie erhebt nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 04.04.2015 einen Jahresbeitrag in Höhe von 20,00 €
  2. Der Jahresbeitrag gilt für alle Mitglieder; Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
  3. Der Jahresbeitrag wird im Januar eines jeden Kalenderjahres fällig.
  4. Die Mitglieder erhalten jeweils im Januar von der Geschäftsstelle eine Rechnung zugeschickt, vorzugsweise per E-Mail. Der Jahresbeitrag ist entweder per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren zu bezahlen.
  5. Für neue Mitglieder wird der gesamte Jahresbeitrag fällig, unabhängig vom Eintrittsdatum.
  6. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Stand 18.06.2022